Angeltipps & Wissen

Schonzeiten & Mindestmaße

Baden-Württemberg – der Überblick

Schonzeiten schützen Fische in ihrer Laichzeit, Mindestmaße sorgen dafür, dass sie sich vorher mindestens einmal fortpflanzen konnten. Beides gehört zu den wichtigsten Regeln, die wir als Anglerinnen und Angler kennen und einhalten müssen. Die folgende Übersicht gilt für Baden-Württemberg.

Wichtiger Hinweis: Angaben nach der Landesfischereiverordnung Baden-Württemberg, ohne Gewähr. Schonzeiten und Mindestmaße können sich ändern und regional oder je nach Gewässer abweichen – am jeweiligen Gewässer und auf dem Erlaubnisschein können zusätzliche oder strengere Regeln gelten. Maßgeblich ist immer die aktuelle amtliche Fassung. Informiere dich vor dem Angeln über die geltenden Bestimmungen. Stand: August 2026.

Arten mit Schonzeit und Mindestmaß

FischartSchonzeitMindestmaß
Aal15.09.–01.03.50 cm
Aland (Nerfling)01.04.–31.05.25 cm
Äsche01.02.–30.04.30 cm
Bachforelle01.10.–28.02.25 cm*
Bachsaibling01.10.–28.02.
Barbe01.05.–15.06.40 cm
Hecht01.02.–30.04.50 cm
Huchen (nur Donau)01.02.–31.05.70 cm
Karpfenkeine35 cm
Nase15.03.–31.05.35 cm
Quappe (Rutte)01.11.–28.02.30 cm
Rapfen (Donau)01.03.–31.05.40 cm
Regenbogenforelle01.10.–28.02.
Renke / Felchen15.10.–10.01.30 cm
Schleie15.05.–30.06.25 cm
Seeforelle01.10.–28.02.50 cm
Seesaibling01.10.–28.02.25 cm
Zander01.02.–30.04.45 cm*
* Mindestmaß kann je nach Gewässer abweichen.

Ganzjährig geschont

Diese Arten stehen ganzjährig unter Schutz und dürfen nicht entnommen werden. Wer sie fängt, setzt sie schonend und sofort zurück:

Bitterling · Groppe (Mühlkoppe) · Schlammpeitzger · Steinbeißer · Schneider · Strömer · Streber · Schrätzer · Zingel · Frauennerfling · Zährte · Nordseeschnäpel · Stör · Lachs · Maifisch · Finte · Meerforelle

Häufige Arten ohne Schonzeit und Mindestmaß

Für diese Arten gelten in Baden-Württemberg in der Regel keine Schonzeit und kein Mindestmaß – dennoch gilt: Entnimm nur, was du wirklich verwertest.

Flussbarsch · Rotauge (Plötze) · Rotfeder · Brachse (Blei) · Güster · Döbel (Aitel) · Gründling · Ukelei (Laube) · Kaulbarsch

Für gebietsfremde bzw. invasive Arten (z. B. Sonnenbarsch, Blaubandbärbling, Zwergwels, Grundeln) gelten Sonderregeln – bitte im Erlaubnisschein bzw. in der Landesfischereiverordnung prüfen.

Unsere Gewässer: eigene Regeln

An unseren Gewässern können zusätzliche, strengere Regeln gelten. Es gelten immer mindestens die gesetzlichen Vorgaben – hier tragen wir ergänzende Vereinsregeln ein:

GewässerFischartUnsere Regel (Schonzeit / Mindestmaß)
Vereinssee– Beispiel –hier eintragen
Elz-Abschnitt– Beispiel –hier eintragen

Platzhalter – hier trägt der Verein seine eigenen Schonzeiten und Mindestmaße ein.